Kultusministerium ermöglicht weiteren Zugriff auf DigitalPakt-Schulmittel in Höhe von 168 Millionen Euro – „Windhundverfahren“ ab dem 1. Juli 2023
Das Kultusministerium hat beschlossen, den Abfluss der verbleibenden Mittel im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule zu beschleunigen. Ab dem 1. Juli 2023 wird das Antragsverfahren geändert, wie Julia Willie Hamburg, die Kultusministerin von Niedersachsen, kürzlich bekanntgab. Ab diesem Zeitpunkt verfällt das für jeden Schulträger festgelegte Budget und es wird auf das sogenannte „Windhundverfahren“ umgestellt. Um allen Schulträgern die Chance zu geben, ihre Mittel abzurufen, wird die Antragsfrist für den DigitalPakt Schule nach dem bisherigen Verfahren bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Dadurch können Schulträger weiterhin Anträge auf die ihnen ursprünglich zugesagten Fördersummen stellen, sogar über Mitte Mai hinaus. Nach der bisherigen Regelung konnten Schulträger bis zum 16. Mai 2023 Förderanträge bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde einreichen.
Julia Willie Hamburg, die Kultusministerin von Niedersachsen, erläutert: „Wir möchten allen Schulträgern die Möglichkeit geben, Anträge auf verbleibende Mittel zu stellen. Viele Schulträger arbeiten derzeit an entsprechenden Anträgen. Mit dieser Nachfolgeregelung wollen wir den Schulen und Kommunen finanzielle Planungssicherheit für ihre bevorstehenden IT-Maßnahmen bieten. Darüber hinaus werden wir sie beratend unterstützen, zum Beispiel bei der Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten oder anderen innovativen Technologien.“
Beim „Windhundverfahren“ werden Anträge basierend auf dem Eingangsdatum berücksichtigt, und die Budgetbegrenzung für einzelne Schulträger entfällt. Dies bedeutet, dass alle Schulträger – auch diejenigen, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben – Anträge stellen können, solange noch verfügbare Restmittel vorhanden sind. Die Anträge auf verbleibende Mittel müssen rechtzeitig eingereicht werden, um eine Bewilligung bis zum 15. Mai 2024 zu ermöglichen. Im „Windhundverfahren“ werden nur Anträge berücksichtigt, die ab dem 1. Juli 2023 eingehen.